Arbeitsrecht
Die
arbeitsrechtliche
Betreuung
bezieht sich sowohl auf individual- als auch kollektivrechtliche
Fragestellungen, und zwar insbesondere auf:
- Prüfen und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte (Entgelt, Urlaub, Teilzeit, Erziehungsurlaub, Zeugnis, etc.)
- Kündigungen und die Führung von Kündigungsschutzprozessen
- Altersteilzeitvereinbarungen
- Vertretung und Beratung in betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtlichen Fragestellungen
- Gestaltungen von Betriebsvereinbarungen
- Mitwirkung bei Interessenausgleichs- und sozialplanpflichtiger Maßnahmen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Vertretung vor der Einigungsstelle
Entscheidungen und Wissenswertes zum Arbeitsrecht:
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Interessantes zum Betriebsverfassungsrecht
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
