Arbeitsrecht

Die arbeitsrechtliche Betreuung bezieht sich sowohl auf individual- als auch kollektivrechtliche Fragestellungen, und zwar insbesondere auf:

  • Prüfen und Gestaltung von Arbeits- und Dienstverträgen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung vertraglicher Rechte (Entgelt, Urlaub, Teilzeit, Erziehungsurlaub, Zeugnis, etc.)
  • Kündigungen und die Führung von Kündigungsschutzprozessen
  • Altersteilzeitvereinbarungen
  • Vertretung und Beratung in betriebsverfassungs- und tarifvertragsrechtlichen Fragestellungen
  • Gestaltungen von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkung bei Interessenausgleichs- und sozialplanpflichtiger Maßnahmen
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Vertretung vor der Einigungsstelle

Entscheidungen und Wissenswertes zum Arbeitsrecht:

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Interessantes zum Betriebsverfassungsrecht

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Kontakt

Rechtsanwalt Martin Spatz
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
ra.spatz@mnet-mail.de




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