Baurecht

Die richtige Anwendung des Baurechts setzt Spezialwissen voraus, da die Palette zu beachtender Regelwerke, höchstrichterlicher Vorgaben und technischer sowie betriebswirtschaftlicher Grundprinzipien - sei es im täglichen Bauablauf, sei es bei Gericht - fast unüberschaubare Facetten enthält.

Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber werden im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung bei der Überwachung der Einhaltung vertraglicher Vorgaben, bei der Auslegung einzelner Regelungen, bei der Umsetzung u.U. erforderlicher Zusatzvereinbarungen , aber auch bei der Durchsetzung berechtigter Mängelansprüche und deren Sicherung unterstützt.

Die rechtliche Betreuung im Bau- und Werkvertragsrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Gestaltung, Verhandlung und Abwicklung von Bau- sowie Werkverträgen unter Berücksichtigung der VOB/A, VOB/B und VOB/C
  • Generalübernehmer- und Generalunternehmerverträge
  • Subunternehmerverträge
  • Mängelansprüche
  • Abrechnung
  • Abschlagszahlungen
  • Baubegleitende Rechtsberatung bei Vertragsausführung und der Abnahme
  • Nachtragsforderungen, Bauzeitverzögerung
  • Vertragsbeendigung
  • Vertragsstrafe
  • Bauhandwerkersicherungen
  • Sicherheitsleistung
  • Baustoffe
  • Bau und Wohnungseigentum
  • Beweissicherung und gerichtliche Vertretung
  • Versicherungen am Bau

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
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