Bau- und Werkvertragsrecht
Die rechtliche Betreuung im Bau- und Werkvertragsrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Prüfen und Gestalten von Kauf-, Bau- sowie Werkverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte (z.B. Mangelfreiheit, Eigentumsverschaffung, Werklohn/Einbehalt, Sicherheiten, etc.)
- Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme
- Nachtragsforderungen, Bauzeitverzögerung
- Vertragsbeendigung, Vertragsstrafe
- Bauversicherungsrecht
Entscheidungen und Wissenswertes zum Bau- und Werkvertragsrecht:
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
