Datei Baurecht - A


Lexikon zum Baurecht: A B D E F G H I K L M N O P R S T V W Z
zurück
nach unten

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.


Abnahme
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel "Für Mängel, die bei Abnahme nicht oder nur durch sachverständige Untersuchung feststellbar sind, beginnt die vertragliche Gewährleistung mit der Feststellung " hält einer Inhaltskontrolle nicht stand und ist unwirksam (OLG Frankfurt, Urt. v. 07.08.2007 - 7 U 228/01).nach untennach oben

Abnahme - konkludent
Die konkludente Abnahme der Tragwerksplanung kann darin liegen, dass der Besteller nach Fertigstellung der Leistung, Bezahlung der Rechnung des Tragwerkplaners und mehrere Monate nach Einzug in das nahezu fertig gestellte Bauwerk keine Mängel der Tragwerksplanung rügt. Auch bei einer konkludenten Abnahme kommt es gemäß § 640 Abs. 2 BGB zu einem Rechtsverlust, wenn der Besteller sich die Rechte wegen der ihm bekannten Mängel nicht vorbehält. (BGH, Urteil vom 25.02.2010, VII ZR 64/09). nach untennach oben

Änderungsbefugnis (Bauausführung)
Die Klausel in einem Bauträgervertrag: " Grundlage dieser Bauausführung ist diese Baubeschreibung. Änderungen der Bauausführung, der Material - bzw. Baustoffauswahl, soweit sie gleichwertig sind, bleiben vorbehalten." ist unwirksam (BGH, Urteil  vom  23. Juni  2005 - Az. VII ZR 200/04). nach untennach oben

Anerkannte Regeln der Technik
Der Besteller kann redlicherweise erwarten, dass das Bauwerk zum Zeitpunkt der Fertigstellung und Abnahme diejenigen Qualitäts- und Komfortstandards erfüllt, die auch vergleichbare andere zeitgleich fertiggestellte und abgenommene Bauwerke erfüllen. Der Unternehmer sichert üblicherweise stillschweigend bei Vertragsschluss die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik zur Zeit der Abnahme zu (BGH, Urt. v. 14.05.98 - VII ZR 184/97).nach untennach oben

Anerkannte Regeln der Technik (Mängel trotz Einhaltung der a.R.d.T)
Eine Werkleistung kann auch dann fehlerhaft sein, wenn bei der Errichtung des Werkes die für diese Zeit allgemein anerkannten Regeln der Technik beachtet wurden. Der Auftragnehmer schuldet ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk (BGH, Urt. v. 09.07.2002 - X ZR 242/99).nach untennach oben

Anschluss- und Benutzungszwang (Entwässerung)
Das Rechtsstaatsprinzip (Art. 3 Absatz 1 Satz 1 BV) ist verletzt, wenn eine gemeindliche Satzung gemäß Artikel 24 Absatz 1 Nr. 2 GO zur Beseitigung des Niederschlagswassers den Anschluss an eine gemeindliche Entwässerungseinrichtung und deren Benutzung anordnet, ohne dass hierfür hinreichende Gründe des öffentlichen Wohls ersichtlich sind (BayVerfGH, Urt. v. 10.11.2008 - 4-VII-06).nach untennach oben

nach oben

März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de