DIN-Normen
Die DIN-Normen sind keine Rechtsnormen, sondern "private technische Regelungen mit Empfehlungscharakter".
DIN-Normen können deshalb, was im Einzelfall durch sachverständigen Rat zu überprüfen ist, die anerkannten Regeln
der Technik wiederspiegeln oder aber hinter ihnen zurückbleiben (BGHZ 139,16).
Diskothek - (im Einkaufszentrum neben allgemeinem Wohngebiet)
Der Gebäudekomplex eines Einkaufszentrums kann aufgrund seiner Eigenart, Größe und isolierten Lage zwischen mehrgeschossigen Wohnblöcken in geschlossener Quartiersbebauung bauplanungsrechtlich ein faktisches Sondergebiet im Sinne des § 34 Abs. 2 Satz 1, § 11 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO darstellen. Kerngebietstypische Vergnügungsstätten wie eine Diskothek "rund-um-die-Uhr" sind in einem solchen Sondergebiet planrechtswidrig (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.03.2008 - 2 S 116/07).