Einfriedung (geschlossen) - Anspruch auf Einschreiten der Bauaufsicht
Verstöß ein Vorhaben gegen nachbarschützende Vorschriften, so ist ein Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde auf Antrag des Nachbarn geboten, wenn nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen, die ein Absehen davon rechtfertigen können. Das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde ist in diesem Fall grundsätzlich ein auf Beseitigung der Störung gerichtetes, intendiertes Ermessen (OVG Sachen, Urt. v. 19.02.2008 - 1 B 182/07).
Einheimischen-Modell - Selbstnutzungsverpflichtung
Bei einer Kaufpreisverbilligung von 50 % kann eine zwanzigjährige Verpflichtung des Käufers, das Grundstück selbst zu nutzen, noch angemessen sein. Eine bei früherer Aufgabe der Selbstnutzung zu leistende Kaufpreiszuzahlung ist unangemessen, wenn sie über die Rückforderung der gewährten Subvention und die Abschöpfung sonstiger mit dieser zusammenhängender Vorteile hinausgeht
(BGH, Urt. v. 16.04.2010 - V ZR 175/09).
Einheitspreis (sittenwidrig - Mehrmengen)
a) Steht der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B neu zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen in einem auffälligen, wucherähnlichen Missverhältnis zur Bauleistung, kann die dieser Preisbildung zugrunde liegende Vereinbarung sittenwidrig und damit nichtig sein.
b) Ist der nach § 2 Nr. 3 Abs. 2 oder § 2 Nr. 5 VOB/B zu vereinbarende Einheitspreis für Mehrmengen um mehr als das Achthundertfache überhöht, weil der Auftragnehmer in der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses einen ähnlich überhöhten Einheitspreis für die ausgeschriebene Menge angeboten hat, besteht eine Vermutung für ein sittlich verwerfliches Gewinnstreben des Auftragnehmers.
c) Diese Vermutung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Auftragnehmer in anderen Positionen unüblich niedrige Einheitspreise eingesetzt hat. Ein derartig spekulatives Verhalten des Auftragnehmers ist nicht schützenswert.
d) An die Stelle der nichtigen Vereinbarung über die Bildung eines neuen Preises auf der Grundlage des überhöhten Einheitspreises tritt die Vereinbarung, die Mehrmengen nach dem üblichen Preis zu vergüten
(BGH, Urt. vom 18.12.2008, VII ZR 201/06 ).
Erschließungskosten
Enthält ein Bauträgervertrag keine Vertragsbestimmungen zur Erschließung, dann kann davon ausgegangen werden, dass im
Gesamtpreis sämtliche Erschließungskosten enthalten sind (LG Gießen, BauR 1998, 1268 - streitig).