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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Koppelungsverbot

Nach § 3 des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (Art. 10 § 3 MRVG) ist eine Vereinbarung nichtig, durch die der Erwerber eines Grundstücks sich im Zusammenhang mit dem Erwerb verpflichtet, bei der Planung oder Ausführung eines Bauwerks auf dem Grundstück die Leistung eines bestimmten Ingenierus oder eines Architekten in Anspruch zu nehmen.


Kündigung (Teilkündigung einzelner Gewerke)

Leistungsteile innerhalb eines Gewerks stellen grundsätzlich keinen in sich geschlossenen Teil der Leistung dar, auf den die Entziehung des Auftrags nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 Satz 2 VOB/B beschränkt werden kann. Ist die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart, so dass die Möglichkeit der Inhaltskontrolle nach den Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen eröffnet ist, ist § 16 Nr. 5 Abs. 3 VOB/B nach § 307 BGB unwirksam, wenn der Auftraggeber Verwender der VOB/B ist (Bundesgerichtshof, Urteil 20.08.2009, VII ZR 212/07).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de