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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Lärmschutz nach LImSchG
Das Gericht kann ein Bußgeld wegen Lärmbelästigung am Sonntag erst erlassen, nachdem es den auslegungsbedürftigen Begriff "erhebliche Ruhestörung" auch im konkreten Einzelfall (z.B. Musizieren in der Wohnung) präzisiert hat (BVerfG, Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08).

Leistungsverzeichnis (lückenhaft)
Ein Auftragnehmer darf trotz der Pflicht des Auftraggebers, die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben, ein erkennbar (oder erkanntes) lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen; er muss sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären und sich insbesondere ausreichende Erkenntnisse über die vorgesehene Bauweise (Art und Umfang) verschaffen (OLG Dresden BauR 2000, 1341).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de