Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Pauschalvertrag
Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung einer
zusätzlichen Vergütung sind nicht gerechtfertigt bei
einem
Pauschalvertrag über Abbrucharbeiten, wenn zwar die
Leistungsbeschreibung bestimmte Leistungen nicht vollständig
enthält, diese aber aus den zum Vertragsinhalt gemachten
Plänen und der vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe
durchgeführten Ortsbesichtigung ohne weiteres ersichtlich
waren
(OLG Hamm, Urt. v. 03.08.04 - 21 U 173/03).
Prüffähigkeit - Architektenrechnung
Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen zur Prüffähigkeit erhoben werden.
Um als ausreichende Beanstandung zur Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat
(BGH, Urt.v. 22.04.2010 - VII ZR 48/07).