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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Pauschalvertrag
Ansprüche des Auftragnehmers auf Zahlung einer zusätzlichen Vergütung sind nicht gerechtfertigt bei einem Pauschalvertrag über Abbrucharbeiten, wenn zwar die Leistungsbeschreibung bestimmte Leistungen nicht vollständig enthält, diese aber aus den zum Vertragsinhalt gemachten Plänen und der vom Auftragnehmer vor Angebotsabgabe durchgeführten Ortsbesichtigung ohne weiteres ersichtlich waren (OLG Hamm, Urt. v. 03.08.04 - 21 U 173/03).

Prüffähigkeit - Architektenrechnung
Die Fälligkeit der Forderung, die ein Architekt auf Grundlage einer nicht prüffähigen Rechnung für eine vertragsgemäß erbrachte Leistung erhebt, tritt ein, wenn ein Prüfungszeitraum von zwei Monaten ohne Beanstandungen zur Prüffähigkeit abgelaufen ist oder wenn das Ergebnis der Prüfung mitgeteilt wird und keine Rügen zur Prüffähigkeit erhoben werden. Um als ausreichende Beanstandung zur Prüffähigkeit angesehen werden zu können, müssen die vom Auftraggeber erhobenen Rügen dem Auftragnehmer verdeutlichen, dass er nicht bereit ist, in die sachliche Auseinandersetzung einzutreten, solange er keine prüffähige Rechnung erhalten hat (BGH, Urt.v. 22.04.2010 - VII ZR 48/07).

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Juni 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de