Datei Baurecht - V


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.


Vergütung - Ausschluss für nicht erbrachte Leistungen bei Kündigung
Eine in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Klausel, wonach nur die erbrachten Leistungen des Auftragnehmers vergütet werden und weitergehende Ansprüche ausgeschlossen werden, wenn der Auftragnehmer ohne besonderen Grund kündigt, benachteiligt den Auftragnehmer entgegen Treu und Glauben unangemessen und ist unwirksam (BGH, Urteil vom 12.07.2007, VII ZR 154/06).

Verjährung

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Bauträgers, wonach die Verjährung mit der Übergabe der Eigentumswohnung beginnt, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist unwirksam (BGH, Urt. v. 15.04.05 - Az. VII 130/03).

VOB/B (Einbeziehung)

Bei einem bauunerfahrenen Bauherrn, dem eine Kenntnisverschaffung vom Inhalt der VOB/B bei Vertragschluss nicht ermöglicht wurde, kommt eine wirksame Einbeziehung der VOB/B in den Werkvertrag nur in Betracht, wenn ein Architekt für den Bauherrn am konkreten Vertragsabschluss mitgewirkt hat (OLG Saarbrücken, Urt. v. 15.12.05 - Az. 8 U 627/04).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de