Kann der Besteller die Beseitigung eines Mangels verlangen, so kann er nach der
Abnahme die Zahlung eines angemessenen Teils der Vergütung verweigern, mindestens in Höhe des Dreifachen der für die
Beseitigung des Mangels erforderlichen Kosten (§ 641 Abs. 3 BGB).
Zuschuss des Bestellers - Mängelbeseitigungskosten
Hat der Unternehmer gegen den für die Entstehung des Mangels mitverantwortlichen Besteller Anspruch auf Zahlung eines Zuschusses zur Mängelbeseitigung, richtet sich dessen Höhe grundsätzlich nach den im Rahmen der Erforderlichkeit im Zeitpunkt ihrer Ausführung bei dem Unternehmer tatsächlich angefallenen (Selbst-) Kosten der Mängelbeseitigung
(BGH Urteil 27.05.2010, VII ZR 182/09).