Geschäftsraummiete

In der Immobilienwirtschaft hat die Geschäftsraummiete eine überragende Bedeutung. Sie stellt die rechtliche Grundlage für den Eigentümer von nicht selbst genutzten Gewerbräumen dar, um mit der Immobilie die erwünschte Rendite zu erzielen. Für den Mieter ist die Gewerbemiete die Grundlage für den Betrieb seines Unternehmens.

Unterstützung finden Eigentümer, Vermieter und Mieter bei der Beratung, Konzeption, Begleitung und Abwicklung von Gewerbmietverträgen für Büroimmobilien, Ladengeschäften und Gewerbeparks sowie von Pacht- und Betriebsverträgen.

Im Rahmen von Immobilientransaktionen können rechtliche Due Diligences durchgeführt werden; ebenso kann eine beratende, außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung in allen Fragen der laufenden Betreuung oder der Abwicklung des Mietverhältnisses angeboten werden, wie z.B. bei

  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
  • Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
  • Schönheitsreparaturen
  • Gewerbliche Zwischenvermietung
  • Kündigungen
  • Gebrauch, Mietzeit und Mietzweck
  • Minderung des Gebrauchs
  • Mietzweck
  • Nebenkosten
  • Miethöhe und Mietzahlung
  • Gewährleistung
  • Betriebspflicht
  • Konkurrenzschutz
  • Ausübung von Optionsrechten

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
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