Immobilienkauf-/Bauträgerrecht
Die rechtliche Betreuung im Immobilienkauf-/Bauträgerrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Prüfen und Gestalten von Kauf-, Bau- sowie Architekten- und Ingenieurverträgen
- Durchsetzung vertraglicher Rechte (z.B. Mangelfreiheit, Eigentumsverschaffung, Werklohn/Einbehalt, Sicherheiten, etc.)
- Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme
- Bauträgerverträge
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
