Architekten- und Ingenieurrecht

Die rechtliche Betreuung im Architekten- und Ingenieurrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:

  • Prüfen und Gestalten von Architekten- und Ingenieurverträgen
  • Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme
  • Projektentwicklung, Projektsteuerung, Projektmanagement
  • Vergütung und Haftung der Architekten und Ingenieure

Entscheidungen und Wissenswertes zum Architekten- und Ingenieurrecht

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.


Kontakt

Rechtsanwalt Martin Spatz
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
ra.spatz@mnet-mail.de




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