Architekten- und Ingenieurrecht

Für die Berechnung, Durchsetzung oder Abwehr von Architekten- oder Ingenieurhonorarforderungen ist den komplexen Preisregelungen der HOAI gerecht zu werden. Nur so lassen sich maßgeschneiderte und rechtlich durchsetzbare Rechnungstellungen und Rechungsprüfungen vornehmen.

Der Einsatz von Planungsleistungen hat zudem unter besonderer Berücksichtigung der für das jeweilige Projekt geltenden besonderen Aufgabenstellung zu erfolgen. Tätigkeitsschwerpunkte bilden somit die auf das jeweilige Projekt bezogene Vorbereitung, Gestaltung und Verhandlung und Begleitung von:

  • Architektenverträgen
  • Generalplanerverträgen
  • Ingenieurverträgen
  • Projektsteuerungsverträgen
  • Fachplanerverträgen
  • Projektmanagementverträgen
  • Berater- und Gutachterverträgen
  • Honorarrecht von Planungsleistungen (HOAI)

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
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www.raspatz.com







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