Architekten- und Ingenieurrecht
Die rechtliche Betreuung im Architekten- und Ingenieurrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Prüfen und Gestalten von Architekten- und Ingenieurverträgen
- Vertretung bei der Vertragsausführung und der Abnahme
- Projektentwicklung, Projektsteuerung, Projektmanagement
- Vergütung und Haftung der Architekten und Ingenieure
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
