In Kooperation in deutsch-tschechischen Rechtsbeziehungen
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Frau Prerovská ist Advokàtka nach dem Recht der Tschechischen Republik und Mitglied der Prager Advokatenkammer. Daneben ist Frau Prerovská in Deutschland als Rechtskundige für das tschechische Recht zur Rechtsberatung zugelassen.
Trotz der Mitgliedschaft von Tschechien und Deutschland in der Europäischen Union stellen sich im Verhältnis beider Länder oftmals Rechtsfragen, die nicht aufeinander abgestimmt sind. Schon ein "einfacher" Verkehrsunfall und dessen Schadenregulierung kann sowohl in Deutschland als auch in Tschechien mit nicht unerheblichen Komplikationen verbunden sein. Gleiches gilt für Fragen des Familien-, Erb- , Arbeits- und Sozialrechts.
Schadensersatzrecht in Tschechien
Das Schadensersatzrecht in Tschechien wurde zwar erst kürzlich reformiert. Trotzdem gibt es nach wie vor erhebliche Unterschiede zum deutschen Recht. Viele deutsche Autofahrer, die einen Unfall in Tschechien hatten, mussten erfahren, dass die Durchsetzung der Erstattung von Mietwagenkosten, merkantilem Minderwert, Sachverständigen- und Anwaltskosten durchaus mühsam oder überhaupt nicht möglich ist. Schmerzensgeldansprüche sind dem Grunde und der Höhe nach erheblich eingeschränkt. Selbst bei ärztlichen Behandlungsfehlern, die in Zeiten des grenzüberschreitenden Tourismus von Zahnarztleistungen und Schönheitoperationen immer wieder eine gewisse Rolle spielen, entsprechen die Schmerzensgeldzahlungen in der Regel nur einem Bruchteil der Beträge, die deutsche Gerichte zuerkennen.
