Maklerrecht

Angesichts der großen praktischen Bedeutung erfolgt die gesetzliche Regelung des Maklerrechts im Gesetz nur unzureichend. Angesichts dessen ergeben sich viele wichtige Gesichtspunkte des Maklerrechts aus der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung.

Die rechtliche Beratung muss diese Rechtsprechung zwangsläufig integrieren, um sowohl Maklern als auch Auftraggebern deren Rechte und Pflichten aufzeigen zu können.

  • Erstellung und Überprüfung von Maklerverträgen
  • Besondere Pflichten nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Besondere Regelungen nach nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Provisionsausschluß und Verwaltung
  • Maklerprovision
  • Abwicklung und Beendigung von Maklerverträgen
  • Alleinaufträtge
  • Treuepflichten des Maklers
  • Verwirkung der Provision

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
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