Mietrecht (Wohnraum)
In der Bundesrepublik Deutschland wohnen etwa 60% aller Haushalte zur Miete. Die Miete ist somit von zentraler wirtschaftlicher und sozialer Bedeutung. Für den Mieter ist die gemietete Wohnung zentraler Lebensmittelpunkt; für den Vermieter dient die Miete der Erzielung von sicheren und stabilen Renditen oder auch gerade bei privaten Vermietern oftmals der eigenen Altersvorsorge. Diese gegensätzlichen Erwartungen an die Miete sorgen damit vielfach für ein erhebliches Konfliktpotential, welches es dann im Rahmen des Wohnungsmietrechts zu lösen gilt.
Sie erhalten als institutioneller Vermieter, Verwalter, privater Vermieter oder als Mieter qualifizierte rechtliche Unterstützung in allen Bereichen des Wohnraummietrechts.
- Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen
- Miete und Mietsicherung (Kaution)
- Betriebskosten und ihre Abrechnung
- Mieterhöhungen wegen Modernisierung
- Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
- Gebrauchsgewähr - Rechte und Pflichten des Vermieters
- Untervermietung
- Gewährleistung
- Mietminderung
- Instandhaltung/Instandsetzung und Modernisierung
- Schönheitsreparaturen
- Ordentliche Vertragsbeendigung
- Eigenbedarfkündigung
- Verwertungskündigung
- Recht der außerordentlichen Kündigung
- Kündigung wegen Zahlungsverzug
- Kündigungsschutz
- Vertragsabwicklung
- Zeitmietvertrag
- Werkwohnungen
- Mietprozess und Zwangsvollstreckung
- Vermieterpfandrecht
- Vollstreckungsschutz

