Anfechtung
Die Anfechtung eines Mietvertrages über Geschäftsräume wegen arglistiger Täuschung ist auch noch nach Überlassung der Mieträume zulässig. Sie wirkt auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses zurück (Bundesgerichtshof, Urt. v. 06.08.2008, XII ZR 67/06).
Antenne
Nicht ortsübliche Rundfunk- und Fernsehprogramme unterfallen dem Grundrecht auf
Informationsfreiheit, so dass der Vermieter die Zustimmung zur Einrichtung einer Empfangsanlage, die über den
vertragsgemäßen Gebrauch hinausgeht, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann versagen kann, wenn
ihm sachbezogene Gründe zur Seite stehen (BVerfG, Beschl. v. 15.10.1991, WuM 1991, 573).
Aufwendungsersatz
Mieter, die eigenmächtig einen Mangel der Mietsache beseitigen, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Mietsache notwendig war, haben keinen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zur Mangelbeseitigung. Vermieter dürfen nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden, sondern müssen grundsätzlich selbst die Möglichkeit erhalten, die Mietsache selbst auf Mängel hin zu überprüfen und zu entscheiden, wie diese beseitigt werden können (Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.01.2008, VIII ZR 222/06).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de