Datei Miet- und Pachtrecht - F


Lexikon zum Mietrecht: A B D E F G H I K M N R S T U V W Z
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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Fahrstuhleinbau
Auch für Mieter im ersten Obergeschloss bedeutet der Einbau eines Aufzugs eine objektive Verbesserung des Gebrauchswertes. Dies gilt auch dann, wenn der Aufzug auf dem Zwischengeschloss über der ersten Etage hält. der Vermieter darf die Einbaukosten entweder linear nach Flächenanteilen oder nach dem unterschiedlichen Gebrauchsvorteil verteilen (LG München I, Urt. v. 07.04.05 - 453 C 35603/04).

Fernwärme
Der Anschluss einer Wohnung an das Fernwärmenetz stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter dulden muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme im Vergleich zur bisherigen Wärmeversorgung zu einer Ersparnis an Primärenergie führt und der Vermieter auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung verzichtet hat. Dagegen ist es unerheblich, ob der Vermieter eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete beabsichtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07).

Fläche (Abweichung Mietfläche - Minderung)
Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (BGH, Urteil vom 10.03.2010, VIII ZR 144/09). nach untennach oben

Fläche (Abweichung Mietfläche - Kündigung)
Mit einer Wohnflächenabweichung von mehr als 10 % ist ein Mangel gegeben, der zur Folge hat, dass den Mietern der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht rechtzeitig gewährt wurde und daher die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB gegeben sind (BGH, Urt. 29.04.2009, VIII ZR 142/08).

Fläche (Abweichung Mietfläche - Minderung)
Auch bei der Miete von Geschäftsräumen stellt eine Mietfläche, die um mehr als 10% unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, einen nicht unerheblichen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangal dar (BGH, Urt.v. 04.05.05 - XII ZR 254/01).


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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de