Garage
Wurden Garagen zusammen mit einer Wohnung vermietet, ist eine Teilkündigung nur der Garage nicht möglich.
Garage und Wohnung können nur zusammen gekündigt werden (LG Baden-Baden WM 91, 34).
Gemeinschaftsflächen
Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der
Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen,
einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den
Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen
keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht
(BGH, Urteil vom 20.09.2006, Az: VII ZR 103/06).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de