Datei Miet- und Pachtrecht - H


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.


Heizkostenverordnung (Leasingkosten - zentrale Heizungsanlage)
Es handelt sich nicht um eine Wärmelieferung nach § 7 Abs. 4 HeizkV, wenn das Haus des Mieters durch eine vom Vermieter als Gebäudeeigentümer selbst betriebene zentrale Heizungsanlage mit Wärme versorgt wird.§ 7 Abs.2 HeizkV regelt in diesen Fällen abschließend, welche Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach Maßgabe von § 7 Abs. 1 HeizkV umlagefähig sind. Dazu gehören Leasingkosten für Brenner, Öltank und Verbindungsleitungen nicht (BGH, Urt. v. 17.12.2008 - VIII ZR 92/08).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de