Datei Miet- und Pachtrecht - M


Lexikon zum Mietrecht: A B D E F G H I K M N R S T U V W Z
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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Inhalt


Elektrizätsversorgung - Mindeststandard
Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03, NJW 2004, 3174). (BGH, Urt. v. 10.02.2010, VIII ZR 343/08).nach untennach oben


Mangel - Mieterstruktur
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats trägt bei der Gewerberaummiete grundsätzlich der Mieter das Verwendungsrisiko bezüglich der Mietsache (Senatsurteile vom 29. September 1999 - XII ZR 313/98 - NZM 2000, 36, 40; vom 16. Februar 2000 - XII ZR 279/97 - NJW 2000, 1714, 1716; vom 19. Juli 2000 - XII ZR 176/98 - NJW-RR 2000, 1535, 1536; vom 26. Mai 2004 - XII ZR 149/02 - NJW-RR 2004, 1236 und vom 21. September 2005 - XII ZR 66/03 - NJW 2006, 899, 901). Dazu gehört vor allem das Risiko, mit dem Mietobjekt Gewinne erzielen zu können. Erfüllt sich die Gewinnerwartung des Mieters nicht, so verwirklicht sich damit ein typisches Risiko des gewerblichen Mieters. Danach fällt es in den Verantwortungsbereich des Mieters, als Unternehmer die Erfolgsaussichten eines Geschäfts in der gewählten Lage abzuschätzen. Das umfasst auch das Risiko einer Veränderung der Mieterstruktur im Umfeld des Mietobjekts. (BGH, Urt. v. 17.03.2010, XII ZR 108/08 ).nach untennach oben

Mangelbeseitigung - "Opfergrenze"
Die Verpflichtung des Vermieters zur Beseitigung eines Mangels endet dort, wo der dazu erforderliche Aufwand die "Opfergrenze" überschreitet. Wann diese Zumutbarkeitsgrenze überschritten ist, muss von Fall zu Fall wertend ermittelt werden; erforderlich ist dabei eine Würdigung aller Umstände. Es darf kein krasses Missverhältnis entstehen zwischen dem Reparaturaufwand einerseits und dem Nutzen der Reparatur für den Mieter sowie dem Wert des Mietobjekts andererseits. (BGH, Urt. v. 21.04.2010, VIII ZR 131/09 ).nach untennach oben


Schallschutz
Ohne eine dahingehende vertragliche Regelung hat ein Wohnraummieter regelmäßig keinen Anspruch auf einen gegenüber den Grenzwerten der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Norm erhöhten Schallschutz (Bestätigung des Senatsurteils vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 355/03, NJW 2005, 218) (BGH Urt. v. 07.07.2010 - VIII ZR 85/09) .nach untennach oben

Mieteintritt durch Ehegatten
Ein konkludenter Mieteintritt liegt vor, wenn der Ehegatte im eigenen Namen Willenserklärungen gegenüber der Hausverwaltung abgibt und den Schriftverkehr im eigenen Namen führt, die Wohnung jahrelang alleine nutzt, Mietzahlungen leistet, Schönheitsreparaturen ausführt, die Kündigung erklärt und die vom Ehegatten geleistete Mietkaution "zurückfordert" (BGH, Urt. v. 13.07.05 - VIII ZR 255/04).nach untennach oben

Mieterhöhung (wegen unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel)
Die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturenklausel rechtfertigt keine Mieterhöhung. Vermieter sind nicht berechtigt, gemäß § 558 Abs.1 S.1 BGB einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn der Mietvertrag eine unwirksame Klausel zur Übertragung der Schönheitsreparaturen enthält. Mangels wirksamer Abwälzung der Schönheitsreparaturen hat der Vermieter als Klauselverwender nach § 535 Abs.1 S.2 BGB die Instandhaltungslast in vollem Umfang zu tragen (BGH, Urteil vom 09.07.2008, VII ZR 181/07).nach untennach oben

Mietfreiheitsbescheinigung
Mieter können von einem ehemaligen Vermieter nicht Verlangen, dass dieser ihnen eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt, die über eine Quittung für die erhaltenen Mietzahlungen hinausgeht. Die Abgabe einer solchen - in ihren Wirkungen unter Umständen weiter reichenden - Erklärung kann einem Vermieter schon wegen einer möglichen Gefährdung eigener Rechtspositionen nicht zu-gemutet werden. Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, seinem bisherigen Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses über die Erteilung einer Quittung über die vom Mieter empfangenen Mietzahlungen hinaus eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu erteilen ( BGH, Urteil vom 30.09.2009, VIII ZR 238/08).nach untennach oben

Minderung (Bemessungsgrundlage)
Bemessungsgrundlage der Minderung ist die Bruttomiete. Dabei ist unerheblich, ob die Nebenkosten als Pauschale oder Vorauszahlung geschuldet werden (BGH, Urt. v. 06.04.05 - XII ZR 225/03).nach untennach oben


Minderung (10% weniger Mietfläche)
Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (BGH, Urteil vom 10.03.2010, VIII ZR 144/09). nach untennach oben

Minderung (10% weniger Mietfläche)
Auch bei der Miete von Geschäftsräumen stellt eine Mietfläche, die um mehr als 10% unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, einen nicht unerheblichen zur Minderung der Miete berechtigenden Mangel dar (BGH, Urt.v. 04.05.05 - XII ZR 254/01).nach untennach oben

Mobilfunkantenne
Der Mieter von Wohnraum hat keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Unterlassung des Betriebs einer Mobilfunksendeanlage, wenn die Anlage die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung festgelegten Grenzwerte für elektro-magnetische Felder nicht überschreitet (BGH, Urt. v. 15.03.06 - VIII ZR 74/05).nach untennach oben

Modernisierung - Fahrstuhleinbau
Auch für Mieter im ersten Obergeschloss bedeutet der Einbau eines Aufzugs eine objektive Verbesserung des Gebrauchswertes. Dies gilt auch dann, wenn der Aufzug auf dem Zwischengeschloss über der ersten Etage hält. der Vermieter darf die Einbaukosten entweder linear nach Flächenanteilen oder nach dem unterschiedlichen Gebrauchsvorteil verteilen (LG München I, Urt. v. 07.04.05 - 453 C 35603/04).nach untennach oben

Modernisierung - Fernwärme
Der Anschluss einer Wohnung an das Fernwärmenetz stellt regelmäßig eine Modernisierungsmaßnahme dar, die der Mieter dulden muss. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Maßnahme im Vergleich zur bisherigen Wärmeversorgung zu einer Ersparnis an Primärenergie führt und der Vermieter auf eine modernisierungsbedingte Mieterhöhung verzichtet hat. Dagegen ist es unerheblich, ob der Vermieter eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete beabsichtigt (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.09.2008 - VIII ZR 275/07).nach untennach oben

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Stand: August 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de