Datei Miet- und Pachtrecht - N


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Nutzungsentschädigung
Räumt der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages nicht, steht dem vermieter ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung zu. Dieser Anspruch entfällt, wenn sich aus dem verhalten des Vermieters ergibt, dass er die Rückgabe der Immobilie nicht ernsthaft wünscht (hier: wenn er den Räumungstitel "längere Zeit" nicht vollstreckt) (OLG Düsseldorf, Urt. v. 01.12.2005 - I-10 U 74/05).

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Stand: März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de