Datei Miet- und Pachtrecht - R


Lexikon zum Mietrecht: A B D E F G H I K M N R S T U V W Z
zurück
nach unten

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Inhalt
Rauchen in einer Mietwohnung
Rauchen in einer Mietwohnung geht über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus und begründet eine Schadensersatzpflicht des Mieters, wenn dadurch Verschlechterungen der Wohnung verursacht werden, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen im Sinne des § 28 Abs. 4 Satz 3 der Zweiten Berechnungsverordnung beseitigen lassen, sondern darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeiten erfordern. Das gilt unabhängig davon, ob ein Renovierungsbedarf bereits vorzeitig entsteht (Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07).nach untennach oben

Räumung - "Kalte Räumung"
Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch den Vermieter stellen eine unerlaubte Selbsthilfe (§ 229 BGB) dar. Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung entfallen ist. Der Vermieter muss sich auch in diesen Fällen – gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage – einen Räumungstitel beschaffen und aus diesem vorgehen. Übt ein Vermieter stattdessen im Wege einer sogenannten "kalten" Räumung eine verbotene Selbsthilfe, ist er gemäß § 231 BGB verschuldensunabhängig zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet (BGH, Urt. v. 14.07.2010 - VIII ZR 45/09).nach untennach oben

Räumung - "Berliner Räumung"
Der Gläubiger kann die Zwangsvollstreckung nach § 885 ZPO auf die Herausgabe der Wohnung beschränken, wenn er an sämtlichen in den Räumen befindlichen Gegenständen ein Vermieterpfandrecht geltend macht. Das gilt auch dann, wenn der Schuldner in Strafhaft sitzt (BGH, Beschl. v. 16.07.2009, I ZB 80/05).nach untennach oben

Rückgabe der Mietsache
Der Mieter kommt seiner Rückgabepflicht der Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses in der Regel nur nach, wenn er vollständig räumt. Nicht vollständig geräumt ist, wenn der Mieter noch Möbel in den Räumen zurücklässt oder Keller oder Speicher nicht leer macht. Entscheidend ist der Aufwand, der zur Beseitigung erforderlich ist. Sind die Kosten erheblich, hat der Mieter seine Räumungspflicht nicht erfüllt und der Vermieter kann auf Räumung klagen (BGH, NJW 1988, 2665).nach untennach oben

Rückgabe der Mietsache durch Untermieter
Die Rechtskraft der gegen den Mieter ergangenen Entscheidung über den Rückgabeanspruch des Vermieters aus § 546 Abs. 1 BGB hat hinsichtlich der Frage der Beendigung des Mietverhältnisses keine Bindungswirkung für eine nachfolgende Entscheidung über den gegen den Dritten gerichteten Rückgabeanspruch aus § 546 Abs. 2 BGB (BGH, Urt. v. 21.04.2010 - VIII ZR 6/09).nach untennach oben


nach oben

August 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de