Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Tierhaltung
Das uneingeschränkte Verbot jeglicher Tierhaltung durch Formularvertrag ist unwirksam, da dies auch die Kleintierhaltung
umfassen würde (BGH, Urt. v. 20.01.1993, DWW 1993, 74).
Stand: März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de