Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Umwandlung
Die identitätswahrende Umwandlung einer GbR auf der Pächterseite zunächst in eine OHG und danach - formwechselnd - in eine GmbH (§§ 190 ff. UmwG), die nunmehr als Pächterin auftritt, bedeutet keine Überlassung der Pachtsache an einen Dritten. Ein Pächterwechsel und ein Wechsel in der Person des bisherigen Nutzers der Flächen sind mit der Umwandlung nicht verbunden (BGH, Urt. vom 27.11.2009, LwZR 15/09.
Untermiete
Das Sonderkündigungsrecht des Mieters entsteht, wenn der Mieter einen konkreten Untermieter mit Namen und Anschrift benannt hat, und der Vermieter innerhalb der vom Mieter
gesetzten angemessenen Frist keine Erklärung (hier: 20 Tage) abgibt. Dann ist das Schweigen als Verweigerung der zustimmung zu werten (OLG Köln, Urt. v. 01.09.2000 -
19 U 53/00).
Stand: März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de