Datei Miet- und Pachtrecht - W


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Wärmecontracting
Nach Umstellung der Wärmeversorgung von Eigenbetrieb auf Fremdbetrieb darf der vermieter die kosten des Wärmelieferanten nur dann umlegen, wenn eine "ausdrückliche" Vereinbarung im Mietvertrag oder eine Zustimmung des Mieters vorliegt (BGH, Urt. v. 22.02.2006 - VIII ZR 362/04).nach untennach oben

Werktag
Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, NJW 2005, 2154) (BGH Urt. v. 13.07.2010 - VIII ZR 129/09). nach untennach oben

Widerspruch - Vertragsfortsetzung
Ein bereits mit der Kündigung eines Mietverhältnisses erklärter Widerspruch gegen eine stillschweigende Vertragsfortsetzung (§ 545 BGB) ist wirksam. Eines zeitlichen Zusammenhangs mit der Vertragsbeendigung bedarf es insofern nicht (BGH, Urt. v. 21.04.2010 - VIII ZR 184/09). nach untennach oben

Wirtschaftliche Verwertung
Eine wirtschaftliche Verwertung ist angemessen im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB, wenn sie von vernünftigen, nachvollziehbaren Erwägungen getragen wird. Ist wegen des Alters und schlechten baulichen Zustands eines Gebäudes gemessen an üblichen Wohnverhältnissen eine "Vollsanierung" oder ein Abriss mit anschließender Errichtung eines Neubaus geboten, kann ein erheblicher Nachteil des Vermieters im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB darin liegen, dass er anderenfalls auf notdürftige Maßnahmen ("Minimalsanierung") verwiesen ist, die weder zu einer nachhaltigen Verbesserung noch zur Verlängerung einer verhältnismäßig geringen Restlebensdauer des Gebäudes (hier 15 bis 20 Jahre) führen (Bundesgerichtshof, Urteil 28.01.2009, VIII ZR 8/08). nach untennach oben

Wohnfläche (Abweichung - Minderung)
Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen "ca."-Zusatz enthält (BGH, Urteil vom 10.03.2010, VIII ZR 144/09). nach untennach oben


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Stand: August 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de