Datei Miet- und Pachtrecht - Z


Lexikon zum Mietrecht: A B D E F G H I K M N R S T U V W Z
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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Zahlungsverzug (Zahlung durch Jobcenter)
Übernimmt das Jobcenter die zahlung der Miete, berechtigen verspätete Zahlungen des Jobcenters den Vermieter grundsätzlich nicht zur außerordentlichen Kündigung. Ein etwaiges Verschulden des Jobcenters ist dem Mieter nicht zuzurechnen (BGH, Urt. v. 21.10.2009 - VIII ZR 64/09).

Zweckentfremdung
Sozialwohnungen dürfen nicht ohne Genehmigung der Wohnungsbehörde zu anderen als Wohnzwecken verwendet werden. Für Gebiete mit erheblichem Wohnungsfehlbestand können Landesregierungen aber auch für alle anderen Wohnungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass eine Zweckentfremdung von Wohnraum (z.B. gewerbliche Nutzung, Abbruch) nur mit behördlicher Genehmigung zulässig ist.

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Stand: März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de