






2011 -
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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss
jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität,
Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Zahlungsverzug (Zahlung durch Jobcenter)
Übernimmt das Jobcenter die Zahlung der Miete,
berechtigen verspätete Zahlungen des Jobcenters den Vermieter grundsätzlich nicht
zur außerordentlichen Kündigung. Ein etwaiges Verschulden des Jobcenters ist dem
Mieter nicht zuzurechnen (BGH, Urt. v. 21.10.2009 -
Sozialwohnungen
dürfen nicht ohne Genehmigung der Wohnungsbehörde zu anderen als Wohnzwecken verwendet
werden. Für Gebiete mit erheblichem Wohnungsfehlbestand können Landesregierungen
aber auch für alle anderen Wohnungen durch Rechtsverordnung bestimmen, dass eine
Zweckentfremdung von Wohnraum (z.B. gewerbliche Nutzung, Abbruch) nur mit behördlicher
Genehmigung zulässig ist.
