Nachbarrecht
Die rechtliche Betreuung im Nachbarrecht bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Zuführung von unwägbaren Stoffen (Immissionen), Beeinträchtigung durch Lärm, Gerüche etc.
- Grenzstreitigkeiten, Grenzanlagen, Grenzabstand
- Ausgleichsanspruch
- Überbau
- Herstellung und Haltung gefahrdrohender Anlagen, Vertiefung
- Notwegerecht
- Reallasten und Grunddienstbarkeiten
- Überfahrtrechte
- Vertretung oder Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
