Nachbarrecht

Die Eigentümerposition hat eine positive und eine negative Komponente: die Befugnis der freien Verfügung über den Gegenstand des Eigentums einerseits und die Abwehr von Einwirkungen Dritter andererseits. Das Eigentümerrecht wird ergänzt durch öffentlich-rechtliche Beschränkungen sowie den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis.

Da das Nachbarrecht naturgemäß nur Teilbereiche des nachbarlichen Zusammenlebens regeln kann, herrscht vielfach Unsicherheit darüber, wo das eigene positive Eigentumsrecht seine Grenzen im negativen Abwehranspruch des Nachbarn findet. Dies führt dann mehr oder weniger zwangsläufig zu rechtlichen Konflikten. Rechtliche Beratung und Vertretung kann Ihnen daher vor allem in folgenden Bereichen des Nachbarrechts angeboten werden:

  • Immissionsschutz, Beeinträchtigung durch Lärm, Gerüche, abfließendes Wasser etc.
  • Grenzstreitigkeiten, Grenzanlagen, Grenzabstand
  • Einfriedung von Grundstücken
  • Ausgleichsanspruch
  • Besitzstörung
  • Nachbarliches Betretungsrecht
  • Überbau und Überbaurente
  • Herstellung und Haltung gefahrdrohender Anlagen
  • Vertiefung
  • Notwegerecht
  • Notleitungsrecht
  • Überhang und Überfall
  • Reallasten und Grunddienstbarkeiten
  • Überfahrtrechte
  • Nachbarbeteiligung im Baugenehmigungsverfahren
  • Vertretung oder Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
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