Öffentliches Baurecht
Die rechtliche Betreuung im Öffentlichen Baurecht bezieht sich auf folgende Bereiche:
- Bauordnungsrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Erschließungskosten
Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher
Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung
hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
