Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen.
Die rechtliche Betreuung im Öffentlichen Baurecht bezieht sich damit u.a. auf folgende Bereiche:
- Bauplanung
- Baugenehmigung und verfahrensfreie Vorhaben
- Beteiligung des Nachbarn
- Bestandsschutz
- Städtebauliche Verträge
- Bauordnungsrecht
- Abstandsflächenrecht
- Kommunalabgabenrecht
- Gemeindliches Satzungsrecht
- Erschließungskosten

