Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen.

Die rechtliche Betreuung im Öffentlichen Baurecht bezieht sich damit u.a. auf folgende Bereiche:

  • Bauplanung
  • Baugenehmigung und verfahrensfreie Vorhaben
  • Beteiligung des Nachbarn
  • Bestandsschutz
  • Städtebauliche Verträge
  • Bauordnungsrecht
  • Abstandsflächenrecht
  • Kommunalabgabenrecht
  • Gemeindliches Satzungsrecht
  • Erschließungskosten

Immobilienrecht
Martin Spatz
Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
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