Handels- und Vertragsrecht

Das Handels- und Vertragsrecht ist das klassische Feld der rechts- und unternehmensberatenden Tätigkeit. Neben dem reinen handelsrechtlichen Aspekt spielt hier auch zunehmend das Verbraucherrecht eine Rolle, und zwar sowohl für den einzelnen Verbraucher als auch für ein Unternehmen, welches verbraucherbezogene Güter oder Dienstleistungen anbietet. In beiden Fällen müssen die besonderen Bestimmungen des Verbraucherrechts Berücksichtigung finden. Sie werden hier u.a. in den nachfolgenden rechtlichen Komplexen unterstützt und vertreten:

Kauf-/Werk- und Dienstleistungsverträge

  • Kaufverträge
  • Haustürgeschäft, Fernabsatz
  • Teilzeitwohnrechte
  • Raten- und Finanzierungskauf, Leasing

Handelsgeschäfte

  • Handels- und Unternehmenskauf
  • Handelsvertreterrecht
  • Vertragshändler

Banken und Kapitalanlagen

  • Verbraucherdarlehen, Finanzierung von Immobilien
  • Bürgschaften
  • Fehlgeschlagene Kapitalanlagen 
  • Erwerb von Fondsbeteiligungen und Wertpapieren
  • Prospekthaftung
  • Haftung des Anlagevermittlers und Anlageberaters

Kontakt

Rechtsanwalt Martin Spatz
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
ra.spatz@mnet-mail.de




<p>This page uses frames, but your browser doesn't support them.</p>