Handels- und Vertragsrecht
Das Handels- und Vertragsrecht ist das klassische Feld der rechts- und unternehmensberatenden Tätigkeit. Neben dem reinen handelsrechtlichen Aspekt spielt hier auch zunehmend das Verbraucherrecht eine Rolle, und zwar sowohl für den einzelnen Verbraucher als auch für ein Unternehmen, welches verbraucherbezogene Güter oder Dienstleistungen anbietet. In beiden Fällen müssen die besonderen Bestimmungen des Verbraucherrechts Berücksichtigung finden. Sie werden hier u.a. in den nachfolgenden rechtlichen Komplexen unterstützt und vertreten:
Kauf-/Werk- und Dienstleistungsverträge
- Kaufverträge
- Haustürgeschäft, Fernabsatz
- Teilzeitwohnrechte
- Raten- und Finanzierungskauf, Leasing
Handelsgeschäfte
- Handels- und Unternehmenskauf
- Handelsvertreterrecht
- Vertragshändler
Banken und Kapitalanlagen
- Verbraucherdarlehen, Finanzierung von Immobilien
- Bürgschaften
- Fehlgeschlagene Kapitalanlagen
- Erwerb von Fondsbeteiligungen und Wertpapieren
- Prospekthaftung
- Haftung des Anlagevermittlers und Anlageberaters

