Wohnungseigentumsrecht
Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Wohnungseigentum im Jahr 1951 hat das Sondereigentum zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Die Möglichkeit, selbständig grundbuchfähige Eigentumswohnungen in einem einheitlichen Baukörper zu bilden, ermöglicht es, eigenes Eigentum zu überschaubaren Preisen zu erwerben, sei es zur Selbstnutzung oder als Kapitalanlage zum Zwecke der Vermietung. Auch außerhalb des Geschosswohnbaus, wie z.B. bei Reihenhaussiedlungen hat das Wohnungseigentum mittlerweile einen breiten Anwendungsbereich gefunden.
Die Struktur des Wohnungseigentums erfordert es, die Interessen des einzelnen Eigentümers und die Interessen der Eigentümergemeinschaft aufeinander abzustimmen. Dies birgt zwangsläufig ein nicht unerhebliches rechtliches Konfliktpotential, welches es aufzulösen gilt. Um so wichtiger ist für Wohnungseigentümer, Verwalter und für Verwaltungsbeiräte fundierte rechtliche Unterstützung in den Konfliktfeldern des Wohnungseigentumsrechts zu erhalten.
- Beratung und Vertretung bei Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum
- Verwaltungsübernahme/Abberufung Verwalter
- Erstellung und Änderung von Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- Erstellen und Übrüfung von Wirtschaftsplänen und Jahresabrechnungen
- Vorbereitung und Begleitung von Wohnungseigentümerversammlungen
- Vorbereitung und Prüfung von gefassten Beschlüssen
- Veräußerungsbeschränkungen
- Rechnungslegung des Verwalters
- Beratung des Verwaltungsbeirats
- Beratung und Vertretung des Verwalters
- Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung
- Bauliche Veränderungen
- Sondernutzungsrechte
- Instandhaltungsrücklage
- Anfechtungsklagen
- Störender und unzulässiger Gebrauch des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
- Die Entziehung des Wohnungseigentums
- Hausgeldansprüche
- Gerichtliche Vertretung in Wohnungseigentumssachen sowie in der Zwangsvollstreckung
- Versorgungssperre
- Zwangsversteigerung/Zwangsverwaltung des Wohnugnseigentums

