Nach § 3 Abs. 2 WEG soll das Sondereigentum abgeschlossen sein. Wird Sondereigentum trotzdem
unter Verstoß gegen das Abgeschlossenheitserfordernis eingeräumt, so kann dies im Einzelfall für die Begründung
von Sondereigentum aber unerheblich sein (BGH NJW 1990, 1111).
Die Begründungsfrist für eine Anfechtungsklage kann nicht verlängert werden (
BGH, Urt. v. 02.10.2009 - V ZR 235/08).
Anfechtungsklage - Klagefrist
Der Wertung des § 44 WEG ist zu entnehmen, dass die Klagefrist auch durch eine zunächst gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft erhobene Klage, vertreten durch den Verwalter, gewahrt werden kann, wenn innerhalb der Klagefrist der Verwalter angegeben und die Klage unter namentlicher Bezeichnung der übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung umgestellt wird (
BGH, Urt. v. 05.03.2010 - V ZR 62/09 ).
Aufklärungspflicht beim Verkauf einer Eigentumswohnung - Reparaturstau
Wird Wohnungseigentum veräußert, liegt eine Pflichtverletzung des Verkäufers grundsätzlich auch im Verschweigen eines Reparaturstaus. Eine solche Pflichtverletzung ist nur dann unbeachtlich, wenn der Käufer bei Einsichtnahme in die ihm vorliegenden Protokolle der vergangenen Wohnungseigentümerversammlungen und der ihm ebenfalls vorliegendenen Reparaturrechnungen die notwendigen Informationen über Art und Umfang von Reparaturkosten gewinnen und hieraus Rückschlüsse auf das Vorliegen eines eventuellen Reparaturstaus ziehen konnte (OLG Hamm, Urt. v. 05.11.2007 - 22 W 61/07)
Auflassung von Gemeinschaftseigentum
Der Verwalter von Wohnungseigentum kann nicht durch Mehrheitsbeschluss ermächtigt werden, eine im Gemeinschaftseigentum stehenden Fläche an einen Dritten aufzulassen, auch wenn sich alle Wohnungseigentümer individualvertraglich dazu verpflichtet haben (OLG München, Beschl. v. 22.01.2010 - 34 x 125/08).
Auftragsvergabe - Vergleichsangebote
Bei Auftragsvergabe an einen Architekten oder Bauingenieur verstößt die Unterlassung der Einholung von Vergleichsangeboten jedenfalls dann nicht gegen den Grundsatz ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn sich das Angebot bei überschlägiger Berechnung im Bereich des Mindesthonorars nach der HOAI bewegt (OLG MÜnchen, Beschl. v. 17.02.2009 - 32 Wx 164/08).
Mai 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de