Gartenarbeit
Eine Regelung, wonach die Wohnungseigentümer nach einem festgelegten Plan zum Fegen von Laub und zur allgemeinen Reinigung der Außenanlagen der Eigentümergemeinschaft herangezogen werden, kann nicht mit Mehrheit wirksam beschlossen werden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2008 - I-3 Wx 77/08).
Gartenhaus
Die Errichtung eines Gartenhauses stellt wegen der hiermit verbundenen optischen Veränderung eine bauliche
Veränderung dar, und zwar unabhängig davon, ob das neue Bauwerk mit oder ohne Fundament errichtet worden ist
(OLG Frankfurt DWE 1986, 30).
Gemeinschaftseigentum - Überdachung
Weist die Teilungserklärung einen im Hof einer Wohnungseigentumsanlage mit einem Glasdach überdeckten "Hofraum" einem der Miteigentümer als Teileigentum zu, so gilt dies nicht für das Glasdach. Hierbei handelt es sich um einen konstruktiven Teil des Teileigentums, der notwendigerweise Gegenstand des gemeinschaftlichen Eigentums ist und auch durch eine anders lautende Bestimmung in der Teilungserklärung nicht zum Gegenstand des Sondereigentums werden kann (OLG Düsseldorf, urt. v. 26.05.2008 - i-3 Wx 254/07)
Gemeinschaftseigentum - Versorgungsleitungen
Verlaufen Versorgungsleitungen in dem zum Gemeinschaftseigentum gehörenden Estrich, zählen sie auch dann zum Gemeinschaftseigentum, wenn sie nur der Versorgung der Wohnung dienen (OLG München, Beschl. v. 04.09.2009 - 32 Wx 44/09).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de