Datei Wohnungseigentumsrecht - N


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Negativbeschluss
Auch wenn sich der Inhalt eines Beschlusses ausschließlich in der Ablehnung eines Antrags erschöpft, so ist eine Ungültigerklärung möglich (BGH ZMR 2002, 532, 930).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de