Datei Wohnungseigentumsrecht - R


Lexikon zum Wohnungseigentumsrecht: A B D E G H I K M N P R S T U V W Z
zurück
nach unten

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Rechnungslegung
Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss jederzeit Rechnungslegung vom Verwalter verlangen. Nur wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft davon keinen Gebrauch macht, kann dieser Anspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (BayObLG WE 1989, 145).

nach oben

März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de