Rechnungslegung
Die Wohnungseigentümer können durch Beschluss jederzeit Rechnungslegung vom Verwalter verlangen. Nur wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft
davon keinen Gebrauch macht, kann dieser Anspruch von jedem einzelnen Wohnungseigentümer geltend gemacht werden (BayObLG WE 1989, 145).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de