Sonderumlage
Eine Umlage zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten der Eigentümergemeinschaft entspricht grundsätzlich ordnungsgemäßer
Verwaltung (BGH NJW 1989, 912).
Sondernachfolger - Störer
Ein Sondernachfolger eines zu einem Rückbau einer baulichen Veränderung verurteilten Wohnungseigentümers ist nicht an eine gerichtliche Entscheidung gebunden, die den Wohnungseigentümer betrifft. Er kann aber als sog. Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, und zwar dann, wenn durch seinen maßgeblichen Willen der beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird und er die Störung beseitigen könnte, sich aber ausdrücklich weigert (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.2008 - I-3 Wx 3/08).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de