Datei Wohnungseigentumsrecht - S


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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Sonderumlage
Eine Umlage zur Beseitigung von Liquiditätsschwierigkeiten der Eigentümergemeinschaft entspricht grundsätzlich ordnungsgemäßer Verwaltung (BGH NJW 1989, 912).

Sondernachfolger - Störer
Ein Sondernachfolger eines zu einem Rückbau einer baulichen Veränderung verurteilten Wohnungseigentümers ist nicht an eine gerichtliche Entscheidung gebunden, die den Wohnungseigentümer betrifft. Er kann aber als sog. Zustandsstörer in Anspruch genommen werden, und zwar dann, wenn durch seinen maßgeblichen Willen der beeinträchtigende Zustand aufrechterhalten wird und er die Störung beseitigen könnte, sich aber ausdrücklich weigert (OLG Düsseldorf, Urt. v. 09.04.2008 - I-3 Wx 3/08).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de