Der Bauträger handelt schuldhaft, wenn er nach dem Verkauf die Teilungserklärung einseitig dadurch ändert,
dass er eine benachbarte Wohnung in Teileigentum umwandelt. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine reine Wohnanlage handelt.
Der Käufer kann in diesem Fall den großen Schadensersatz verlangen (BGH, Urt. v. 17.06.2005 - V ZR 328/03).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de