Datei Wohnungseigentumsrecht - T


Lexikon zum Wohnungseigentumsrecht: A B D E G H I K M N P R S T U V W Z
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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Teilungserklärung (Änderung)

Der Bauträger handelt schuldhaft, wenn er nach dem Verkauf die Teilungserklärung einseitig dadurch ändert, dass er eine benachbarte Wohnung in Teileigentum umwandelt. Das gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine reine Wohnanlage handelt. Der Käufer kann in diesem Fall den großen Schadensersatz verlangen (BGH, Urt. v. 17.06.2005 - V ZR 328/03).

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März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de