Datei Wohnungseigentumsrecht - U


Lexikon zum Wohnungseigentumsrecht: A B D E G H I K M N P R S T U V W Z
zurück
nach unten

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.

Untersuchungspflicht
Zu den Pflichten eines Verwalters gehört auch die Überprüfung des Gebäudes auf Baumängel inner-halb des Laufs der Gewährleistungsfrist. Wird ein Mangel an einem Balkon gerügt und für berechtigt anerkannt, so besteht besondere Veranlassung, baugleiche weitere Balkonen auf das Vorhandensein eines Mangels zu untersuchen (OLG München, Urteil v. 15.9.2008 - 32 Wx 79/08).

nach oben

März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de