Zaun
Soweit die Umzäunung eines Grundstücks nicht in der Teilungserklärung festgelegt wurde, muss die
nachträglicvhe Errichtung eines Zaunes nur im Ausnahmefall von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden
(OLG Stuttgart ZMR 1995, 81).
März 2010
Rechtsanwalt Martin Spatz
immorecht-anwalt.de