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Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss
jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit
und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität,
Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
Zaun
Soweit die Umzäunung eines Grundstücks nicht in der Teilungserklärung festgelegt
wurde, muss die nachträgliche Errichtung eines Zaunes nur im Ausnahmefall von der
Eigentümergemeinschaft geduldet werden (OLG Stuttgart ZMR 1995, 81).
