2011 - 2012 ©  Rechtsanwalt  Martin Spatz

Dietlindenstr. 15    ·    80802 München

Tel. 089/44239874  · Fax 089/44239875

info@raspatz.com · www.raspatz.com

 

Mietrecht (Gewerbe)>>

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Baurecht >>

Wohnungseigentum >>

Mietrecht (Wohnen)>>

Architektenrecht >>

Heimrecht/Betr.Woh.>>

Facility Management >>

Öffentliches Baurecht >>

Maklerrecht >>

Bauträgerrecht >>

Nachbarrecht >>

 

Immobilienrecht >>

Die angegebenen Entscheidungen und weitergehenden Ausführungen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung. Sie erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche Überprüfung und Beratung hinsichtlich ihrer Aktualität, Richtigkeit und Gültigkeit in der jeweiligen Fallkonstellation.
 

Zaun
Soweit die Umzäunung eines Grundstücks nicht in der Teilungserklärung festgelegt wurde, muss die nachträgliche Errichtung eines Zaunes nur im Ausnahmefall von der Eigentümergemeinschaft geduldet werden (OLG Stuttgart ZMR 1995, 81).
 

 

 

 

 


 


 


 


 


 

 


 


 


 

 

 

Wohnungseigentumsrecht - Z

zurück

oben
oben