






2011 -
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Seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Wohnungseigentum im Jahr 1951 hat das Sondereigentum
zunehmend an Beliebtheit ge-
Auch außerhalb des Geschosswohnbaus, wie z.B. bei Reihenhaussiedlungen hat das Wohnungseigentum
mittlerweile einen breiten Anwendungsbereich gefunden.
Die Struktur des Wohnungseigentums
erfordert es, die Interessen des einzelnen Eigentümers und die Interessen der Eigentümergemeinschaft
aufeinander abzustimmen. Dies birgt zwangsläufig ein nicht unerhebliches rechtliches
Konfliktpotential, welches es aufzulösen gilt. Um so wichtiger ist für Wohnungseigentümer,
Verwalter und für Verwaltungsbeiräte fundierte rechtliche Unterstützung in den Konfliktfeldern
des Wohnungseigentumsrechts zu erhalten.