Kosten

1. Allgemeines
Die Gebühren für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts bestimmen sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwälte (RVG).  Grundsätzlich orientiert sich die Höhe der Vergütung nach dem Wert, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (Gegenstandswert). Etwas anderes gilt in Straf-, Ordnungswidrigkeitensachen und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Die Inanspruchnahme von Beratungshilfe oder Prozeßkostenhilfe  setzt eine Offenlegung der wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse voraus und Bedarf der Gewährung durch das zuständige Gericht.

Näheres zur Berechnung der Anwaltsgebühren insbesondere in den Bereichen der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung können Sie folgenden Broschüren und Links entnehmen:

DateiBroschüre der BRAK zu den Grundlagen der deutschen Anwaltsgebühren
DateiFlyer der BRAK zu den deutschen Anwaltsgebühren
DateiGebührentabelle
DateiProzesskostenrechner

Die Anwaltsgebühren sind ähnlich komplex wie die Gebührenordnungen der Ärzte und Architekten. Lassen Sie sich deshalb vom Rechtsanwalt bereits frühzeitig mitteilen, mit welchen Kosten bei einer Beauftragung zu rechnen ist.

2. Beratung/Erstberatung/Online-Beratung
Eine Beratung beinhaltet die Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Rats oder einer Auskunft (Definition in Nr. 2100 VV RVG). Für eine Beratung entsteht streitwertabhängig eine Beratungsgebühr von 0,1 bis 1,0; in Straf-, Bußgeldsachen und sozialrechtlichen Angelegenheiten eine Gebühr von EURO 10,00 bis EURO 260,00.

Eine Erstberatung beschränkt sich auf ein - zeitlich - erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher (Definition in Nr. 2102 VV RVG). Die Gebühren des Rechtsanwalts berechnen sich grundsätzlich wie bei einer Beratung; sie sind jedoch der Höhe nach begrenzt auf höchstens EURO 190,00 zzgl. Mehrwertsteuer und etwaiger Auslagen.

Im Rahmen der Online-Beratung kann eine Erstberatung innerhalb eines günstigeren Gebührenrahmens von EURO 50,00 bis EURO 190,00 inklusive Auslagen und Mehrwertsteuer angeboten werden.

Ab 01.07.2006 ist für den Bereich der Beratung kein Gebührensatz oder Betragsrahmen mehr vorgesehen. Das Anwaltshonorar kann deshalb zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt ohne die bislang bestehenden Schranken vereinbart werden. Meine Beratung/Erstberatung/Online-Beratung trägt diesem Grundsatz bereits Rechnung. Sie erhalten vor jeder Beratungsbeauftragung die zu erwartende fixe Pauschalgebühr mitgeteilt. Sie wissen dann, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben und können dann entscheiden, ob Sie eine Erstberatung zu diesen Kosten in Auftrag geben wollen oder nicht.

Bitte beachten Sie, dass nicht jedes rechtliche Problem einer Erstberatung oder einer Online-Beratung zugänglich ist, insbesondere wenn größere Vertragswerke, umfangreiche außergerichtliche Korrespondenz oder bereits selbst oder vom Gegner erstrittene Gerichtsentscheidungen einzubeziehen sind.



Kontakt

Rechtsanwalt Martin Spatz
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Dietlindenstraße 15
80802 München
Tel. 089/44239874
Fax 089/44239875
ra.spatz@mnet-mail.de




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