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Anwaltliche Beratung zum Festpreis

Wünschen Sie eine außergerichtliche, anwaltliche Tätigkeit, welche nur in sich abgeschlossenene Teilbereiche behandeln soll, kann auch eine Beratung zum pauschalen Festpreis in Betracht kommen.

Beispiele hierfür wären:

  • Überprüfung eines Kaufvertrages
  • Überprüfung eines Bauvertrages
  • Überprüfung eines Mietvertrages
  • Überprüfung einer mietvertraglichen Verpflichtung zur Erbringung von Schönheitsreparaturen
  • Überprüfung einer Betriebskostenabrechnung in formeller Hinsicht
  • Gutachten zur Rechtslage
  • Rufen Sie hierzu einfach unter (089) 442398 74 an oder kontaktieren Sie uns per Mail und erkundigen Sie sich, ob für Ihr konkretes Problem die Möglichkeit einer entsprechenden pauschalen Vereinbarungsmöglichkeit besteht.

    Rechtsanwalt Martin Spatz - info@raspatz.de - (089) 442398 74 - Landsberger Straße 155, 80687 München