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Aufklärungspflicht von Finanzberatern über negative Auswirkungen auf Steuervorteile bei Annuitätendarlehen

Immobilien werden vielfach über Hypothekendarlehen finanziert. Das klassische Beispiel hierbei ist das Annuitätendarlehen.

Beim Annuitätendarlehen zahlt der Kreditnehmer während der Zinsfestschreibungszeit jährlich konstante Raten aus Zins und Tilgung. Die zu zahlende Rate bleibt während dieser Zeit also gleich hoch. Die Zusammensetzung der Rate ändert sich aber kontinuierlich.

Der Tilgungsanteil nimmt ständig zu, während der Zinsanteil sinkt.

Für Steuervorteile bei der Immobilienfinanzierung ist aber regelmäßig nur der Zinsanteil ausschlaggebend.

Wirbt ein Finanzberater im Rahmen eines Beratungsvertrages für eine Immobilienfinanzierung unter anderem mit Steuervorteilen, muss er auch die Voraussetzungen der Steuervorteile für deren Eintritt wie auch deren Höhe zutreffend darstellen. Der BGH hat in seinem Urteil vom 17.06.2016, Az. V ZR 134/15, entschieden, dass er hierbei auch über eintretende negative Auswirkungen des sich Jahr für Jahr verringernden Zinsanteils der Darlehensraten auf den Steuervorteil aufzuklären hat. Wenn etwaige Steuervorteile mit dem Eintritt in das Rentenalter vollständig entfallen sollten, gilt dies erst recht.

Eingestellt am 15.11.2016. Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Rechtslage zum jeweils angegebenen Veröffentlichungdatum und ersetzt keine Rechtsberatung.

Hinweis: Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Rechtslage zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum und ersetzt keine Rechtsberatung.

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