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Wegzug wegen schikanösen Nachstellungen des Nachbarn: Nachbar muss Kosten des Wegzugs erstatten

Meinungsverschiedenheiten zwischen Nachbarn können schnell eskalieren. Die Nachbarn verlassen dann die sachliche Ebene und es wird persönlich; es kommt zu lautstarken Disputen und wüsten Drohungen. In vielen Fällen bewegen sich besonders cholerisch veranlagte Nachbarn mit ihrem Verhalten dabei sogar im strafrechtlich relevanten Bereich.

Ein solches Verhalten kann für den betreffenden Nachbarn nicht nur unter strafrechtlichen Gesichtspunkten, sondern auch zivilrechtlich "teuer" werden.

Nach § 238 Abs.1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches macht sich strafbar,

"wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht."

Das OLG Karlsruhe (Urt. v. 05.11.2021 - Az. 10 U 6/20) hatte einen Fall zu entscheiden, in welchem der Betroffene seinen Nachbarn in zwei Fällen nachstellte, und zwar einmal als er während einer verbalen Auseinandersetzung ankündigte, ins Haus gehen zu wollen, um seine Pistole zu holen; und ein weiteres Mal, als er dem Nachbarn mit einem erhobenem Beil folgte.

Es ist nachvollziehbar, dass der bedrohte Nachbar nach diesen Vorkommnissen nicht mehr mit seiner Familie dort wohnen bleiben wollte und wegzog. Er miete für eine Übergangszeit eine Ersatzwohnung und danach erwarb er ein neues Eigenheim.

Auf die strafrechtlichen Konsequenzen soll vorliegend nicht weiter eingegangen werden.

Interessant ist in zivilrechtlicher Hinsicht, dass das OLG Karlsruhe in seinem Urteil entschieden hat, dass dem bedrohten Nachbarn die durch den Wegzug ausgelösten Kosten zu ersetzen sind.

Zu diesen Kosten gehörten neben den Umzugskosten, die Miete für die vorübergehend angemietet Ersatzwohnung sowie die Erwerbsnebenkosten für das gekaufte Eigenheim (Maklerkosten, Grunderwerbsteuer und Notarkosten). Insgesamt ergab dies eine stolze Summe von knapp 44.000,00 EUR, die von dem nachstellenden Nachbarn an den wegziehenden Nachbarn zu erstatten waren.

(eingestellt am 25.03.2022)

Hinweis: Die Veröffentlichungen beziehen sich auf die Rechtslage zum jeweils angegebenen Veröffentlichungdatum und ersetzen keine Rechtsberatung.

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