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Eine Baugenehmigung setzt eindeutige Bauvorlagen voraus

Mit einem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung hat der Bauwillige grundsätzlich alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) einzureichen.

Die Bauvorlagen müssen vollständig, richtig und eindeutig sein. Ist dies nicht der Fall, darf die Baubehörde die Baugenehmigung nicht erteilen.

Erteilt die Baubehörde trotz fehlender oder nicht eindeutiger Bauvorlagen dem Bauwilligen eine Baugenehmigung, stellt sich die Frage, ob sich ein Nachbar - allein mit dem Argument der nicht ausreichenden Bauvorlagen - erfolgreich gegen die Erteilung der Baugenehmigung wehren kann.

Kann sich ein Nachbar auf fehlende Bauvorlagen berufen?

Der Nachbar hat zwar grundsätzlich keinen durchsetzbaren Anspruch darauf, dass der Bauwillige einwandfreie Bauvorlagen einreicht. Die Baugenehmigung ist aber dann aufzuheben, wenn wegen des Fehlens oder Unvollständigkeit der Bauvorlagen der Gegenstand und Umfang der Baugenehmigung nicht eindeutig festgestellt werden kann und aus diesem Grund eine Verletzung von Nachbarrechten nicht ausgeschlossen werden kann.

Einen solchen Fall hatte das Verwaltungsgericht Würzburg (Beschluss vom 23.12.2019-W 4 S 19.1534) zu entscheiden.

Dort war aus den Bauzeichnungen zu beabsichtigten Aufschüttungen für die Erstellung einer Pool- und Terrassenanlage das Bodenniveau bzw. das Niveau der Geländeoberfläche nicht eindeutig zu entnehmen.

Das konkrete Bodenniveau ist aber Voraussetzung für die Errechnung der vom Bauvorhaben einzuhaltenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück. Die Verletzung der Abstandsflächen ist wiederum ein Aspekt, der dem Schutz des Nachbarn dient.

Abstandsflächen müssen aus den Bauvorlagen eindeutig bestimmt werden können

Das Gericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass in einem Fall, in welchem aus den Bauzeichnungen die Einhaltung des Abstandsflächenrechts nicht eindeutig entnommen werden und deshalb eine Verletzung des Abstandsflächenrechts nicht ausgeschlossen werden kann, die Baugenehmigung an einem Mangel leidet, gegen den sich ein Nachbar erfolgreich zur Wehr setzen kann.

(eingestellt am 02.09.2020)

Hinweis: Die Veröffentlichung bezieht sich auf die Rechtslage zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum und ersetzt keine Rechtsberatung.

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