Öffentliches Baurecht
Das öffentliche Baurecht regelt die bauliche Nutzung des Bodens, insbesondere die Zulässigkeit, Grenzen, Ordnung und Förderung der Errichtung, Nutzung, Veränderung und Beseitigung baulicher Anlagen.
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Häufige Konfliktpotentiale sind dabei die Fragen nach der Zulässigkeit eines Bauvorhabens durch den Bauherrn (Baugenehmigung), die Verhinderung eines Bauvorhabens durch Dritte (Nachbarklage), die Abwehr von Ordnungsverfügungen des Bauordnungsamtes gegen den Bauherrn/Eigentümers (z.B. Nutzungsuntersagung, Baustopp, Beseitigungsanordnung, Abrissverfügung) sowie Ansprüche von Dritten auf Einschreiten der Bauaufsicht gegen unzulässige Nutzungen oder ungenehmigte Bauten.