Baurecht
Das private Baurecht befasst sich mit den Rechtsbeziehungen im Verhältnis von Bauherr zu Bauunternehmer und/oder Architekt (- zum Architektenrecht-), oder zwischen den Rechtsbeziehungen von Bauunternehmern untereinander (z.B. bei der Einschaltung von Nachunternehmern). Diese Rechtsbeziehungen bestimmen sich nach den sog. privatrechtlichen Vorschriften des BGB, der VOB, des Bauvertrages, etc.
Abzugrenzen hiervon ist das öffentliche Baurecht (- zum öffentlichen Baurecht-), welches sich mit dem Baurecht im Verhältnis zur Bauverwaltung befasst (z.B. Baugenehmigung, Brandschutz, Abstandsflächen, etc.).
Sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber werden im Rahmen der baubegleitenden Rechtsberatung bei der Überwachung der Einhaltung vertraglicher Vorgaben, bei der Auslegung einzelner Regelungen, bei der Umsetzung u.U. erforderlicher Zusatzvereinbarungen, aber auch bei der Durchsetzung berechtigter Werklohnansprüche, Mängelansprüche und deren Sicherung unterstützt.