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Maklerrecht

Trotz der großen praktischen Bedeutung erfolgt die gesetzliche Regelung des Maklerrechts im Gesetz nur unzureichend. Angesichts dessen ergeben sich viele wichtige Gesichtspunkte des Maklerrechts aus der hierzu ergangenen umfangreichen Rechtsprechung.

Die rechtliche Beratung muss diese Rechtsprechung zwangsläufig integrieren, um sowohl Maklern als auch Auftraggebern deren Rechte und Pflichten aufzeigen zu können.

Einfach anrufen unter (089) 442398 74 oder per Mail kontaktieren.

Beratung und Vertretung im Maklerrecht

  • Erstellung und Überprüfung von Maklerverträgen
  • Besondere Pflichten nach dem Wohnungsvermittlungsgesetz
  • Besondere Regelungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Provisionsausschluss
  • Maklerprovision (Durchsetzung und Abwehr)
  • Abwicklung und Beendigung von Maklerverträgen
  • Reservierungsgebühren
  • Alleinaufträge
  • Treuepflichten des Maklers
  • Ratgeber, Aktuelles und Publikationen zum Maklerrecht

    Hinweis: Die Veröffentlichungen beziehen sich auf die Rechtslage zum jeweils angegebenen Veröffentlichungsdatum und ersetzen keine Rechtsberatung.

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    Rechtsanwalt Martin Spatz - info@raspatz.de - (089) 442398 74 - Landsberger Straße 155, 80687 München